Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel Baustellenpunkte

1) Veranstalter Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
Das Gewinnspiel ist eine befristete Aktion der Stadt Warendorf im Zusammenhang mit der Baustellentätigkeit in der Fußgängerzone und findet im Zeitraum vom 01.09.2025 bis 31.12.2025 statt. 
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an:

2) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahre sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.

3) Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik
Eine Teilnahme ist möglich, in dem das vollständig ausgefüllte Punkteheft mit insgesamt 10 aufgeklebten Baustellenpunkten in dem Briefkasten vor der Tourist-Info, Emsstraße 4, 48231 Warendorf, eingeworfen wird.
Die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt jeweils am letzten Werktag der Monate September, Oktober, November und Dezember 2025 und sie werden rechtzeitig über die angegebenen Kontaktdaten informiert. Eine Übersicht über die zu gewinnenden Events und wann diese verlost werden ist auf der Internetseite nachzulesen: https://www.warendorf-erleben.de/baustellen-aktionen/sammelaktion-baustellenpunkte#. Es handelt sich bei den Gewinnen um Warendorfer Events, die man nicht kaufen kann.
Die abgegebenen Punktehefte verbleiben bis zum Ende des Gewinnspielzeitraumes in der Losbox und haben somit über den gesamten Zeitraum des Gewinnspiels eine Gewinnmöglichkeit.

4) Teilnahme
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über das Punkteheft möglich. Eine mehrfache Teilnahme ist möglich.

5) Gewinn
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Gewinnübergabe wird individuell mit den Gewinnerinnen und Gewinnern abgestimmt. Gewinne werden nur an die Gewinnerinnen und Gewinner persönlich unter Vorlage des Ausweises ausgegeben. Meldet sich die Gewinnerinnen und Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf andere Teilnehmende übertragen werden.
Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet die Stadt Warendorf nur in deren Namen an. Die Stadt Warendorf ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.

6) Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Die Stadt Warendorf behält sich vor, Teilnehmende ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmende den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

7) Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt die Stadt Warendorf nachträglich fest, dass der Teilnehmende einem im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Gewinn verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziff. 2 war, ist sie berechtigt, den Gewinn nachträglich abzuerkennen und diesen zurückzufordern.

8) Veröffentlichung von Namen; Promotion
Die Stadt Warendorf darf den Namen der Gewinnerinnen und Gewinner öffentlich auf seiner Internetseite und den Social-Media-Kanälen bzw. in Webauftritten seiner Kooperationspartner und der Presse bekannt geben, es sei denn, es wird ausdrücklich einer solchen Veröffentlichung widersprochen. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt ohne Gewähr.
Die Gewinnerinnen und Gewinner verpflichten sich, in vertretbarem Rahmen, kostenfrei für Foto-, Bewegtbild- und Textpromotion im Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen. Die Gewinnerinnen und Gewinner treten alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an die Stadt Warendorf ab.

9) Abbruch Gewinnspiel
Die Stadt Warendorf behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Stadt Warendorf zu.

10) Haftung
Die Stadt haftet nicht für falsche Informationen, die die durch Teilnehmende und/oder Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner der Stadt Warendorf geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.
Die Stadt haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen. Es sei denn, der Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
Im Übrigen ist die Haftung vom Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

11) Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Stadt Warendorf behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern. Veränderungen in einem laufenden Gewinnspiel, insbesondere durch die Abänderung von Spielregeln, die Vorspiegelung weiterer Nutzerinnen und Nutzer oder fehlender Nutzerinnen und Nutzer oder Eingriffe in Nutzerinnen- und Nutzerauswahl, Rätsellösung oder die Reduzierung des Gewinns sind jedoch unzulässig.

12) Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Daten dienen dem Veranstalter ausschließlich zur Gewinnspielabwicklung (Kontaktaufnahme zu Gewinnerinnen und Gewinnern) und werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen die Teilnehmenden in die Erhebung, Speicherung und zweckgebundene Verwendung ihrer Daten zur Durchführung des Gewinnspiels ein. Teilnehmende können ihre Einwilligung für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit der Stadt Warendorf gegenüber widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Widerruf unberührt. Eine Übermittlung an den Preissponsor oder dessen Agentur ist für die vorgenannten Zwecke zulässig. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Ebenso keine Nutzung für Werbezwecke.

(2) Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen werden die personenbezogenen Daten gelöscht, wenn das Gewinnspiel beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.

(3) Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen

(4) Wenn Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz von der Stadt Warendorf bestehen, kann unter datenschutz(at)warendorf.de Kontakt zu der Stadt Warendorf aufgenommen werden.

(5) Bei Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wenden (poststelle@ldi.nrw.de).

13) Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

14) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

15) Gewinnspielanbieter
Anbieterin des Gewinnspiels ist die Stadt Warendorf – Der Bürgermeister, Amt 61 - Stadtplanung, Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf. E-Mail: stadtplanung@warendorf.de.

 

Stand: August 2025